Mythodea
1. Die fünf Elemente (Feuer, Erde, Wasser, Luft und Magie) erschufen die Welt von Mythodea und das erste Leben darauf: die Hochkultur der Alten Herrschern die danach selbst die Geheimnisse der Welt ergründete und neues Leben schufen.
2. Als sie jedoch alles erreicht und alles entdeckt hatten entschieden einige der Alten Herrscher, über ihre Schöpfer (die Elemente) hinaus zu wachsen und die Verfemten Elemente zu erschaffen welche nicht im großen Plan der Elemente vorgesehen waren.
3. Diese Urzweifler wurden von den anderen Alten Herrschern verbannt und flohen in ihre eigene Kreation, die Spiegelwelt; zurück blieb ein Mythodea in dem ihre Ideen und Kreationen weiterlebten.
4. Die Schüler der Urzweifler und die Element treuen Alten Herrscher konnten keine Einigung erzielen und stürzten die Hochkultur und gesamte Welt in einen gewaltigen Krieg, der im Weltenbrand gipfelte.
5. Die Elemente verbannten auch ihre Getreuen damit erst 1000 Generationen später ihre Erben zurück kehren würden um die Welt erneut zu besiedeln und sich ihrem Erbe - den Überresten der Verfemten zu stellen.
6. Wenige Jahre später tobte erneut auf der ganzen Welt Krieg zwischen den Siedlern und Abenteurern der Elemente und den vier großen Verfemten: Schwarzem Eis, Untoten Fleisch, Absoluter Leere und Öliger Pestilenz.
2. Als sie jedoch alles erreicht und alles entdeckt hatten entschieden einige der Alten Herrscher, über ihre Schöpfer (die Elemente) hinaus zu wachsen und die Verfemten Elemente zu erschaffen welche nicht im großen Plan der Elemente vorgesehen waren.
3. Diese Urzweifler wurden von den anderen Alten Herrschern verbannt und flohen in ihre eigene Kreation, die Spiegelwelt; zurück blieb ein Mythodea in dem ihre Ideen und Kreationen weiterlebten.
4. Die Schüler der Urzweifler und die Element treuen Alten Herrscher konnten keine Einigung erzielen und stürzten die Hochkultur und gesamte Welt in einen gewaltigen Krieg, der im Weltenbrand gipfelte.
5. Die Elemente verbannten auch ihre Getreuen damit erst 1000 Generationen später ihre Erben zurück kehren würden um die Welt erneut zu besiedeln und sich ihrem Erbe - den Überresten der Verfemten zu stellen.
6. Wenige Jahre später tobte erneut auf der ganzen Welt Krieg zwischen den Siedlern und Abenteurern der Elemente und den vier großen Verfemten: Schwarzem Eis, Untoten Fleisch, Absoluter Leere und Öliger Pestilenz.
Die Freyenmark
"Wir wandeln auf dem schmalen Grad im Zentrum, zwischen Licht und Finsternis, zwischen Leben und Tod. Wir sind die Idealisten und die Ziellosen. Wir sind die Anführer und die Führerlosen. Wir sind die Liebenden und die Leidenden. Wir sind Wesen aus Fleisch und Blut und Herr unseres eigenen Weges."
Die Freyenmark ist das sechste und jüngste Siedelgebiet in der Welt von Mythodea. Hier befehligt kein Archon und es berät keine Nyame. Ein Principal verwaltet mit Canzelern zu seiner Seite die Mark. Das Land ist in Schollen aufgeteilt. Es gibt Lehnsschollen mit Adeligen an der Spitze und Freie Schollen, die von Abenteurern verschiedenster Rassen belebt werden. Jeder Schollennehmer ist Mitglied im Märkischen Rat, ein Gremium das die Geschicke in der Freyenmark ordnet. Aus der Feder des Rats entstand die "Charta Libertatis".
Wir, die freien Bürger der Mark, vereint im Streiten für die Freiheit und im Licht der Elemente Mythodeas, haben uns im Jahr 3 nach der Gründung der Freyenmark diese Leitlinien für das friedliche Zusammenleben und zum Schutz der Mark nach innen und außen gegeben. Diese Charta hat in allen Freien und Lehensschollen volle Geltung.
1 - Alle Bürger der Freyenmark sind frei.
2 - In der Freyenmark gibt es zwei verschiedene Arten von Schollen, Freie Schollen und Lehensschollen.
In den Freien Schollen soll ein Jeder leben, wie er und sie es möchte, solange es nicht die Sicherheit der Mark im Ganzen gefährdet. Sie sollen nicht dazu verpflichtet werden, Steuern zu zahlen, sondern lediglich dazu angehalten sein, eine freiwillige Abgabe zu leisten, die weiter unten definiert wird.
Die Lehensschollen sind in das allgemeine Lehenssystem der Mark mit Land, Titel und dem Zehnten als Steuer eingebunden. Auch hier sind die Bürger frei, auch wenn sie sich dem Principal gegenüber mit ihrem Leben verpflichtet haben, solange niemand die Sicherheit der Mark gefährdet.
3 - Mit Übernahme der Scholle, gegeben alleine durch den Principal, schwört jeder Bürger seine Treue und Unterstützung gegenüber dem Principal, der Mark und ihrer Gemeinschaft.
4 - Die Freyenmark erkennt die Grenzen und Regierungen der Siegelgebiete an.
Die Bürger der Mark erkennen die Existenz und Bedeutung der Elemente von Mythodea an, jedoch soll kein Archon und keine Nyame über die Mark herrschen.
5 - Paktieren mit den Elementen der Zweiten Schöpfung und der Ratio mit der Armee des Zweifels, sowie mit allen ihnen assoziierten Personen zu deren Nutzen ist verboten.
Verhandlungen und Gespräche zum Vorteil von Siedlern, zum Beispiel über die Rettung von Siedlern aus Geiselhaft und Informationsbeschaffung, fallen nicht unter aktives Paktieren mit dem Feind.
Bei Verstoß wird der Beschuldigte dem Großen Schiedsgericht der Mark zugeführt, das letztendlich über Schuld und Strafmaß, welches Acht und Bann, aber auch den Tod des letztendlich Schuldigen nach sich ziehen kann, entscheidet.
6 - Bei Streitigkeiten zwischen zwei Schollen soll das Kleine Schiedsgericht einberufen werden, welches neutral zwischen den streitenden Parteien verhandelt und richtet.
7 - Das Kleine Schiedsgericht besteht aus dem Principal oder einem von ihm benannten Schiedsrichter und je einem neutralen Richter aus einer Lehens- und einer Freien Scholle.
8 - Das Große Schiedsgericht besteht aus dem Principal oder einem von ihm benannten Schiedsrichter und je einem neutralen Richter aus zwei Lehens- und zwei Freien Schollen.
9 - Der Märkische Rat ist die politische Vertretung aller Bürger der Freyenmark, jede Scholle ist dazu angehalten, einen eigenen Vertreter in den Rat zu entsenden, um aktiv an der Politik der Mark teil zu nehmen.
Jede Scholle hat einen Sitz mit Stimme im Rat.
Die Gemeinschaft des Märkischen Rates wählt oder bestätigt den Obersten Heerführer der Freyenmark.
10 - Alle politischen Angelegenheiten, die die gesamte Mark betreffen müssen in der Gemeinschaft des Märkischen Rates besprochen, diskutiert und beschlossen werden.
Eigene Kriegserklärungen der Mark nach außen und Änderungen an dieser grundlegenden Rechtssammlung bedürfen der Absoluten Zustimmung aller Vertreter des Rates.
11 - Alle Lehensschollen entrichten den Zehnt zum Ende eines Jahres an die Kasse der Mark.
Die Freien Schollen sollen dazu ermutigt sein, den Zwanzigst als freiwillige Gemeinschaftsabgabe an die Kasse der Mark zu entrichten.
Diese Abgaben sollen für den Unterhalt der Freyenwacht und dem Erhalt der öffentlichen Straßen genutzt werden, der Schatzmeister des Principals wacht über die richtige Nutzung der Einnahmen und Ausgaben.
12 - Jede Scholle hat das Recht, eine eigene Rechtssammlung für das Zusammenleben innerhalb der Scholle zu erlassen, jedoch darf keine Bestimmung diese Charta außer Kraft setzen.
13 - Der Principal hat das Recht des Ersten Glases zur Eröffnung einer Feier.
14 - Im Falle eines Angriffs auf die Mark entscheiden der Principal und der Oberste Heerführer der Mark über das weitere Vorgehen von eventuell gemachten Kriegsgefangenen.
Die Diener der Zweiten Schöpfung, der Ratio und der Armee des Zweifels besitzen grundsätzlich nicht das Recht auf eine Gerichtsverhandlung.
15 - Der 5. und 6. Tag des Sonnenmonats (Juni) soll von nun bis in alle Ewigkeit als Tag der Freiheit von allen Freyenmärkern innerhalb und außerhalb der Mark gefeiert werden, denn an diesem Tag im Jahr 3 nach Gründung der Freyenmark erhielten wir die Bestätigung der Quihen Assil, dass wir uns frei unsere Regierung wählen dürfen und nicht auf die Herrschaft durch Archon und Nyame angewiesen sind. An diesen Tagen soll jede Arbeit ruhen, niemand soll dazu gezwungen werden, sein Tagwerk zu verrichten."
Die Freyenmark ist das sechste und jüngste Siedelgebiet in der Welt von Mythodea. Hier befehligt kein Archon und es berät keine Nyame. Ein Principal verwaltet mit Canzelern zu seiner Seite die Mark. Das Land ist in Schollen aufgeteilt. Es gibt Lehnsschollen mit Adeligen an der Spitze und Freie Schollen, die von Abenteurern verschiedenster Rassen belebt werden. Jeder Schollennehmer ist Mitglied im Märkischen Rat, ein Gremium das die Geschicke in der Freyenmark ordnet. Aus der Feder des Rats entstand die "Charta Libertatis".
Wir, die freien Bürger der Mark, vereint im Streiten für die Freiheit und im Licht der Elemente Mythodeas, haben uns im Jahr 3 nach der Gründung der Freyenmark diese Leitlinien für das friedliche Zusammenleben und zum Schutz der Mark nach innen und außen gegeben. Diese Charta hat in allen Freien und Lehensschollen volle Geltung.
1 - Alle Bürger der Freyenmark sind frei.
2 - In der Freyenmark gibt es zwei verschiedene Arten von Schollen, Freie Schollen und Lehensschollen.
In den Freien Schollen soll ein Jeder leben, wie er und sie es möchte, solange es nicht die Sicherheit der Mark im Ganzen gefährdet. Sie sollen nicht dazu verpflichtet werden, Steuern zu zahlen, sondern lediglich dazu angehalten sein, eine freiwillige Abgabe zu leisten, die weiter unten definiert wird.
Die Lehensschollen sind in das allgemeine Lehenssystem der Mark mit Land, Titel und dem Zehnten als Steuer eingebunden. Auch hier sind die Bürger frei, auch wenn sie sich dem Principal gegenüber mit ihrem Leben verpflichtet haben, solange niemand die Sicherheit der Mark gefährdet.
3 - Mit Übernahme der Scholle, gegeben alleine durch den Principal, schwört jeder Bürger seine Treue und Unterstützung gegenüber dem Principal, der Mark und ihrer Gemeinschaft.
4 - Die Freyenmark erkennt die Grenzen und Regierungen der Siegelgebiete an.
Die Bürger der Mark erkennen die Existenz und Bedeutung der Elemente von Mythodea an, jedoch soll kein Archon und keine Nyame über die Mark herrschen.
5 - Paktieren mit den Elementen der Zweiten Schöpfung und der Ratio mit der Armee des Zweifels, sowie mit allen ihnen assoziierten Personen zu deren Nutzen ist verboten.
Verhandlungen und Gespräche zum Vorteil von Siedlern, zum Beispiel über die Rettung von Siedlern aus Geiselhaft und Informationsbeschaffung, fallen nicht unter aktives Paktieren mit dem Feind.
Bei Verstoß wird der Beschuldigte dem Großen Schiedsgericht der Mark zugeführt, das letztendlich über Schuld und Strafmaß, welches Acht und Bann, aber auch den Tod des letztendlich Schuldigen nach sich ziehen kann, entscheidet.
6 - Bei Streitigkeiten zwischen zwei Schollen soll das Kleine Schiedsgericht einberufen werden, welches neutral zwischen den streitenden Parteien verhandelt und richtet.
7 - Das Kleine Schiedsgericht besteht aus dem Principal oder einem von ihm benannten Schiedsrichter und je einem neutralen Richter aus einer Lehens- und einer Freien Scholle.
8 - Das Große Schiedsgericht besteht aus dem Principal oder einem von ihm benannten Schiedsrichter und je einem neutralen Richter aus zwei Lehens- und zwei Freien Schollen.
9 - Der Märkische Rat ist die politische Vertretung aller Bürger der Freyenmark, jede Scholle ist dazu angehalten, einen eigenen Vertreter in den Rat zu entsenden, um aktiv an der Politik der Mark teil zu nehmen.
Jede Scholle hat einen Sitz mit Stimme im Rat.
Die Gemeinschaft des Märkischen Rates wählt oder bestätigt den Obersten Heerführer der Freyenmark.
10 - Alle politischen Angelegenheiten, die die gesamte Mark betreffen müssen in der Gemeinschaft des Märkischen Rates besprochen, diskutiert und beschlossen werden.
Eigene Kriegserklärungen der Mark nach außen und Änderungen an dieser grundlegenden Rechtssammlung bedürfen der Absoluten Zustimmung aller Vertreter des Rates.
11 - Alle Lehensschollen entrichten den Zehnt zum Ende eines Jahres an die Kasse der Mark.
Die Freien Schollen sollen dazu ermutigt sein, den Zwanzigst als freiwillige Gemeinschaftsabgabe an die Kasse der Mark zu entrichten.
Diese Abgaben sollen für den Unterhalt der Freyenwacht und dem Erhalt der öffentlichen Straßen genutzt werden, der Schatzmeister des Principals wacht über die richtige Nutzung der Einnahmen und Ausgaben.
12 - Jede Scholle hat das Recht, eine eigene Rechtssammlung für das Zusammenleben innerhalb der Scholle zu erlassen, jedoch darf keine Bestimmung diese Charta außer Kraft setzen.
13 - Der Principal hat das Recht des Ersten Glases zur Eröffnung einer Feier.
14 - Im Falle eines Angriffs auf die Mark entscheiden der Principal und der Oberste Heerführer der Mark über das weitere Vorgehen von eventuell gemachten Kriegsgefangenen.
Die Diener der Zweiten Schöpfung, der Ratio und der Armee des Zweifels besitzen grundsätzlich nicht das Recht auf eine Gerichtsverhandlung.
15 - Der 5. und 6. Tag des Sonnenmonats (Juni) soll von nun bis in alle Ewigkeit als Tag der Freiheit von allen Freyenmärkern innerhalb und außerhalb der Mark gefeiert werden, denn an diesem Tag im Jahr 3 nach Gründung der Freyenmark erhielten wir die Bestätigung der Quihen Assil, dass wir uns frei unsere Regierung wählen dürfen und nicht auf die Herrschaft durch Archon und Nyame angewiesen sind. An diesen Tagen soll jede Arbeit ruhen, niemand soll dazu gezwungen werden, sein Tagwerk zu verrichten."